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Unterstützungsfonds
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Schulgeldermässigung
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Sollte ein Kind aus finanziellen Gründen auf Musikunterricht verzichten müssen, so kann auf Gesuch hin das Schulgeld ermässigt werden. Die entsprechenden Unterlagen können beim Sekretariat bezogen oder hier von der Website heruntergeladen werden. Das Gesuch muss spätestens am 30. April 2012 eingereicht werden. Über die Höhe des Beitrages entscheidet die Unterstützungsfondskommission. Der Beitrag ist abhängig vom steuerbaren Einkommen des gesetzlichen Vertreters.
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>> Gesuchsformular [16 KB]
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