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Allgemeine Bestimmungen

Anmeldung:

An der Musikschule Uri muss für jedes Jahr eine neue Anmeldung ausgefüllt werden. Die Anmeldungen müssen bis spätestens 05. April 2012 schriftlich bei der Musikschule eingereicht werden. Anmeldeformulare können beim Sekretariat bestellt oder auch von der Homepage www.musikschule–uri.ch heruntergeladen werden. Die Anmeldung bezieht sich auf das ganze Schuljahr und ist verbindlich. Die Zuteilung der Schüler und Schülerinnen an die Lehrpersonen erfolgt durch die Schulleitung. Die Eltern werden darüber rechtzeitig informiert. Verspätete Anmeldungen können nur noch im Rahmen der freien Plätze berücksichtigt werden. Für Ensembles gilt als Anmeldefrist der 15. Juni 2012.

Unterricht:

Der Besuch des Musikunterrichts ist nur sinnvoll in Ergänzug mit regelmässiger Übtätigkeit zu Hause. Das Schuljahr entspricht jenem der Volksschulen. In der ersten Schulwoche wird der Stundenplan erstellt. In der zweiten Schulwoche beginnt der Unterricht. Es ist möglich, dass Ihr Kind am schulfreien Vor-/Nachmittag für den Musikunterricht eingeteilt wird. Auf Feiertage fallende Lektionen gelten als erteilt, an „Brückentagen“ findet der Unterricht statt.

Absenzen:

Absenzen sind im Voraus und rechtzeitig direkt der Musiklehrperson zu melden. Als entschuldigt gelten Absenzen, die auch das Fernbleiben vom obligatorischen Schulunterricht rechtfertigen würden. Auch entschuldigte versäumte Lektionen gelten als erteilt. Kann die Schülerin oder der Schüler wegen einer Verletzung das Instrument nicht spielen, so wird diese Zeit mit Theorie überbrückt. Stundenausfälle, die durch die Schülerin oder den Schüler verursacht werden oder Lektionen, welche die Lehrpersonen aus zwingenden Gründen (z.B. Krankheit) absagen müssen, werden nicht nachgeholt. Bei 32 erteilten Lektionen gilt das Schuljahr als erfüllt.

Ausschluss:

Ein Schüler/eine Schülerin kann bei mangelhaftem Fleiss, Interesselosigkeit oder nach drei unentschuldigten Absenzen (nach erfolgter Mahnung) von der Musikschulleitung aus der Musikschule ausgeschlossen werden. Es wird kein Schulgeld zurückerstattet.

Instrumente/Unterrichtsmaterial:


Instrumente sind von den Schülerinnen und Schüler, resp. Eltern zu kaufen oder in einem Fachgeschäft zu mieten. Bitte lassen Sie sich von den Lehrpersonen beraten. Die Lehrmittel werden von der Lehrperson bestimmt. Die Kosten dafür gehen zu Lasten der Eltern.


Persönlichkeitsschutz:

Mit der Anmeldung wird akzeptiert, dass Fotos von Auftritten oder aus dem Unterricht veröffentlicht werden können. Wer dies ausdrücklich nicht wünscht, soll dies auf dem Anmeldeformular vermerken.

Für Auskünfte und Beratungen steht Ihnen die Musikschule gerne zur Verfügung.



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